VERHALTENSKODEX

Mehr Achtsamkeit hilft, eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche aufzubauen und feinfühliger dafür zu werden, wie die Rechte der Jungen und Mädchen und ihre Partizipation in den Mittelpunkt gestellt werden können. Diese Achtsamkeit zu schaffen und zu gewährleisten ist uns ein Anliegen.

Um einen Einblick zu geben, ist nachfolgend unser Verhaltenskodex aufgeführt. Er beinhaltet unsere allgemeingültigen Verhaltensregeln für den Umgang mit Minderjährigen und den uns anvertrauten jungen Menschen. Die aufgestellten Verhaltensregeln wurden partizipativ unter mitbestimmender Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden erarbeitet. 

 

ZIELE DES VERHALTENSKODEX

  • Förderung einer Haltung und Kultur der Achtsamkeit, die getragen sind von Wertschätzung, Aufrichtigkeit und Transparenz
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen
  • Reflektion des professionellen Umgangs mit Nähe und Distanz
  • Sicherheit und Orientierung für Mitarbeiter in sensiblen Situationen und Schutz vor falschem Verdacht
  • Fortlaufende Auseinandersetzung mit der Prävention sexualisierter Gewalt in der Einrichtung
  • Verbesserung der Qualität in der Einrichtung

Die Kinder und Jugendlichen der Jugendhilfe Schloss Horneburg sind im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in der Einrichtung untergebracht. Die jungen Menschen verbringen einen Teil ihres Lebens in der Jugendhilfe, sei es über Tag, in Fünf-Tage-Gruppen oder in einer Wohngruppe.

 

Die besondere Situation der Kinder und Jugendlichen bedarf eines sensiblen und achtsamen Umgangs, zu dem wir uns verpflichtet fühlen. Dieser wird deutlich in unserer konzeptionellen Grundhaltung und in dem institutionellen Schutzkonzept.

 

Der vorliegende Verhaltenskodex stellt eine verbindliche Vereinbarung zur professionellen Haltung und zum Umgang mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen und deren Familien.

GESTALTUNG VON NÄHE UND DISTANZ Die Verantwortung für die professionelle Gestaltung von Nähe und Distanz liegt bei den Er-wachsenen. Kinder und Jugendliche dürfen ihre eigenen Grenzen setzen- gegenüber Mitarbeitenden und gegenüber den anderen Kindern und Jugendlichen. Wir bauen keine privaten Freundschaften oder Beziehungen zu den betreuten Kindern / Jugendlichen auf und ziehen klare Grenzen zwischen Privatem und Beruflichem. Wir treffen keine Geheimhaltungsabsprachen mit Kindern und Jugendlichen. Die individuellen Grenzen des Gegenübers, die eigenen Grenzen und die der Gruppe werden ernst genommen und bleiben gewahrt. Die Mitarbeitenden machen ihre Grenzsetzungen altersentsprechend transparent und erklären diese. Wir nehmen somit eine Vorbildrolle ein, damit Kinder und Jugendliche davon lernen kön-nen.
SPRACHE, WORTWAHL UND KLEIDUNG Wir führen Gespräche mit einer respektvollen und wertschätzenden Grundhaltung: Wir hören zu, lassen den anderen ausreden und akzeptieren unterschiedliche Meinungen. Wir drücken uns den Kindern und Jugendlichen gegenüber altersangemessen, verständlich und wertschätzend aus, ohne abwertende oder herabwürdigende Aussagen. Während der Tätigkeit tragen wir keine Kleidung, die zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beiträgt (z. B. Kleidung, die den Blick auf die Brust oder Genitalien ermöglicht oder Kleidung, die Unterwäsche absichtlich betont).
ANGEMESSENHEIT VON KÖRPERKONTAKT Körperliche Kontakte müssen in Hinsicht auf Alter, Beziehung, Geschlecht und Situation angemessen sein. Jüngere Kinder benötigen bisweilen Trost, wollen an die Hand genommen werden. Körperkontakt setzt gegenseitiges Einverständnis voraus- zwischen Mitarbeitern und Kindern und Jugendlichen, aber auch untereinander. Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in der Wahrnehmung ihrer eigenen Grenzen und Bedürfnissen und ermutigen sie, diese auszudrücken. Die Kinder und Jugendlichen haben die ausdrückliche Erlaubnis, „Nein“ oder „Stopp“ zu sagen. Wir achten bei körperlicher Nähe auf unsere eigenen Grenzen und erklären diese. Körperlicher Kontakt ist angemessen notwendig, wenn Maßnahmen zum Selbst- oder Fremdschutz ergriffen werden müssen. Diese werden angekündigt und mit den Betroffenen reflektiert.
BEACHTUNG DER INTIMSPHÄRE Der Schutz der Intimsphäre ist sowohl für den körperlichen als auch für den emotionalen Bereich zu wahren. Die Mitarbeiter klopfen an die Tür, bevor sie das Zimmer betreten. Notwendige Versorgungshandlungen wie z. B. Unterstützung bei der Körperhygiene, werden mit dem Kind, seinen Sorgeberechtigten und im Team thematisiert. Hierbei werden individuelle Grenzen respektiert. Die Unterstützung/Hilfestellung erfolgt, wenn eben möglich, durch Mitarbeitende gleichen Geschlechts. Auf sexualisiertes Verhalten von Kindern und Jugendlichen reagieren wir unmittelbar und thematisieren das Verhalten im Sinne der Grenzwahrung und Achtung der eigenen Intimsphäre sowie der der anderen. Intime persönliche Themen wie Sexualität, Körperhygiene etc. werden in einem geschützten Rahmen thematisiert, ohne das Kind/den Jugendlichen bloßzustellen.
GESCHENKE UND VERGÜNSTIGUNGEN Geldgeschenke und Vergünstigungen sind unzulässig, sowohl zwischen Mitarbeitenden und Kindern/Jugendlichen als auch zwischen Mitarbeitenden und Sorgeberechtigten. Zum Geburtstag und zu Weihnachten erhalten die Kinder vom Team kleine Geschenke, wobei auf Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit geachtet wird. Auch Kinder und Jugendliche wollen „ihren“ Pädagogen gelegentlich eine Freude bereiten, indem sie Selbstgemaltes oder Gebasteltes verschenken. Entsprechende Geschenke dürfen angenommen werden, führen aber zu keinen Vergünstigungen. Nehmen Geschenke und kleine Gaben überhand, wird dies angemessen thematisiert.
UMGANG MIT MEDIEN UND SOZIALEN NETZWERKEN Digitale Medien und soziale Netzwerke sind im Alltag der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegenwärtig. Wir fördern die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen durch Aufklärung und Regeln. Die Mitarbeiter nehmen keinen privaten Kontakt über soziale Netzwerke auf. Freundschaftsanfragen von Kindern und Jugendlichen werden abgelehnt. Fotos / Filmaufnahmen von Kindern und Jugendlichen machen wir grundsätzlich nur, wenn diese damit einverstanden sind. Eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Kindes / Jugendlichen und seiner Sorgeberechtigten. Wir achten auf die Einhaltung von Datenschutz und Privatsphäre. Die Auswahl von Filmen, Fotos und dergleichen wird im Sinne des Jugendschutzes und eines achtsamen Umgangs miteinander getroffen.
REAKTION AUF FEHLVERHALTEN Reaktionen auf Fehlverhalten von Kindern und Jugendlichen sind angemessen, fair, nachvollziehbar und stehen im Zusammenhang mit dem Regelverstoß. Konsequenzen sind vom Wiedergutmachungsgedanken geprägt, werden zeitnah umgesetzt. Kinder und Jugendliche werden in die Entscheidung der Wiedergutmachung einbezogen.
UMGANG MIT BESCHWERDEN Kinder, Jugendliche und Eltern haben das Recht, das pädagogische Verhalten zu hinterfragen und sich zu beschweren. Rückmeldungen und Beschwerden nehmen wir ernst und reagieren offen und transparent. Eltern und Kinder sind über die Beschwerdewege informiert und haben einen leichten Zugang zu den Rückmeldemöglichkeiten. Als lernende Institution nehmen wir Rückmeldungen als hilfreiche Hinweise an, die reflexive Prozesse anstoßen. Die Beschwerden werden unmittelbar bearbeitet und den Beschwerdeführern wird, so sie namentlich bekannt sind, eine Rückmeldung gegeben.
REGELN FÜR DEN UMGANG MIT DEM VERHALTENSKODEX Der Verhaltenskodex veranschaulicht die professionellen Erwartungen an die Mitarbeiterschaft der Jugendhilfe Schloss Horneburg und gilt als verbindliche Regelung des wertschätzenden Umgangs miteinander und mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern. Übertretungen des Verhaltenskodex werden mit Team- und Einrichtungsleitung thematisiert und Maßnahmen zur sofortigen Unterlassung derselben vereinbart.