AUFNAHMEGRÜNDE

Gründe für eine Aufnahme können sein:

  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Psychosoziale Schwierigkeiten
  • Emotionale Anpassungsstörungen, soziale Ängste und andere Angststörungen
  • Psychosomatische Störungen, Essstörungen
  • Entwicklungsverzögerungen, Lern- und Leistungsstörungen, Schulprobleme
  • Belastungen, Erkrankungen oder Beeinträchtigungen im Familiensystem
  • Erziehungsschwierigkeiten

Die Aufnahme in unserer Einrichtung ist möglich

  • im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 32, 34 SGB VIII
  • im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
  • im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige nach 41 SGB VIII