AUFNAHMEGRÜNDE
Gründe für eine Aufnahme können sein:
- Verhaltensauffälligkeiten
- Psychosoziale Schwierigkeiten
- Emotionale Anpassungsstörungen, soziale Ängste und andere Angststörungen
- Psychosomatische Störungen, Essstörungen
- Entwicklungsverzögerungen, Lern- und Leistungsstörungen, Schulprobleme
- Belastungen, Erkrankungen oder Beeinträchtigungen im Familiensystem
- Erziehungsschwierigkeiten
Die Aufnahme in unserer Einrichtung ist möglich
- im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 32, 34 SGB VIII
- im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige nach 41 SGB VIII
